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Cannabis is not expected to be legalised in Germany until April 2024.

Legalisierung von Cannabis in Deutschland

 

Ursprünglich war geplant, dass am 16. November 2023 im Bundestag die finale Debatte mit abschließender Abstimmung über den CanG-Gesetzesentwurf stattfinden sollte, der die Legalisierung von Cannabis in Deutschland besiegelt hätte. Allerdings kam es erneut zu Verzögerungen, wodurch die Hoffnungen auf einen legalen Joint zu Silvester dieses Jahr zunichte gemacht wurden.

Zwar soll das Gesetz zwischen dem 13. und 15. Dezember weiterhin beschlossen werden, doch aufgrund der Notwendigkeit einer Begutachtung durch den Bundesrat sind die Fristen für ein Inkrafttreten bis zum 1. Januar 2024 zu knapp. Die nächste Bundesratssitzung kann erst am 2. Februar stattfinden, bei der das Vorhaben beraten werden kann, obwohl die Länderkammer eigentlich nicht zustimmungspflichtig ist. Marihuanakonsumenten und Befürworter der Legalisierung müssen sich also noch ein wenig gedulden, bis es in Deutschland tatsächlich legales Cannabis für den Eigenbedarf geben wird.

Bereits vor über einer Woche wies der für das Gesetz zuständige Abgeordnete Dirk Heidenblut (SPD) in sozialen Medien auf die Herausforderungen bei der Umsetzung des Gesetzes hin. Seine anfängliche Zuversicht erwies sich leider als unbegründet, da mehr Zeit für die sorgfältige Ausarbeitung der erforderlichen Ausschussvorlagen benötigt werde. Die Abstimmung könne erst in der 50. Kalenderwoche erfolgen, was bedeute, dass sich der Bundesrat erst im Februar damit auseinandersetzen werde und somit der Start auf den 01.03.2024 verschoben wird.

Auf Spiegel.de wird dagegen eine noch weitergehende Verzögerung des Inkrafttretens des CanG erwähnt, wobei unter Berufung auf Ampel-Kreise der 1. April genannt wird. Es wird berichtet, dass Karl Lauterbachs Fachbereich zahlreiche Änderungswünsche aus den Fraktionen in das Gesetz einarbeiten müsse. Allerdings könne man damit nicht Schritt halten oder würde vielen der Änderungspunkte nicht zustimmen. Das Bundesministerium für Gesundheit halte die Fäden in der Hand, heißt es.

Die FDP und die Grünen setzen sich dafür ein, positive Änderungen herbeizuführen, die es Konsumenten erleichtern würden, von der neuen Cannabispolitik zu profitieren. Kristine Lütke, die drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, betont auf LTO.de, dass sie sich ein qualitativ hochwertiges Gesetz wünsche, das "die Entkriminalisierung, praxistaugliche Regelungen für Cannabis-Clubs und vor allem auch Verbesserungen im Bereich Medizinalcannabis" beinhalten sollte.


Streitpunkt Verbotszonen für Cannabis-Konsum
In den letzten Etappen sei es wichtig, sich auf wesentliche Punkte wie Abstandsregeln oder Besitzobergrenzen zu konzentrieren. Eine gründliche und rechtssichere Umsetzung müsse gewährleistet werden, wobei der Inhalt nun wichtiger sei als ein zu ehrgeiziger Zeitplan. Gesundheitsminister Karl Lauterbach berichtete gegenüber dem Tagesspiegel, dass die inhaltliche Debatte abgeschlossen sei. Der Start der Cannabis-Gesetzgebung werde erfolgreich sein, wenn auch nicht zum 1. Januar 2024, so Lauterbach.

Unabhängig davon, ob es im Januar, März oder April 2024 ist, ist es an der Zeit, die Prohibition von Cannabis zu beenden und insbesondere den Konsumenten die Sicherheit zu garantieren, nicht länger Ziel von gelangweilten Strafverfolgungsbehörden zu sein.

Update (28.11.2023) zum endgültigen CanG-Entwurf


In einem aktuellen Social-Media-Statement äußerte sich die Politikerin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, zur Fertigstellung des CanG-Gesetzentwurfs nach erfolgreichen Verhandlungen. Kappert-Gonther zeigte sich erfreut über die Überarbeitungen am Entwurf und enthüllte dabei einige Details:

  • Die Konsumverbotszonen rund um Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie Cannabis-Clubs wurden von 200 Metern auf 100 Meter verkleinert. Es wird keine zwingenden Mindestabstände zwischen Anbauvereinigungen geben.

  • Die maximal erlaubte Menge für den Besitz von Cannabis wurde zu Hause von 25 auf 50 Gramm erhöht. In öffentlichen Räumen bleibt das Mitführen von bis zu 25 Gramm erlaubt. Auch beim Eigenanbau gilt die Obergrenze von 50 Gramm, wobei diese nur die getrocknete Ernte betrifft, nicht mehr frisch geerntetes Material.

  • Bis zum Frühjahr 2024 soll eine Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung die THC-Grenzwerte im Straßenverkehr neu regeln.

  • Geringfügige Überschreitungen der erlaubten Cannabis-Besitzmengen sollen nur ordnungsrechtlich geahndet werden. Das Mitführen von 25 bis 30 Gramm oder der Besitz von 50 bis 60 Gramm wird lediglich als Ordnungswidrigkeit betrachtet und nicht mehr als Straftat, wie im ursprünglichen CanG-Entwurf.

  • Der Anbau von medizinischem Cannabis soll erleichtert werden, jedoch wurden bisher keine genauen Details dazu veröffentlicht.


Wenn die Verabschiedung wie geplant in der Kalenderwoche 50 erfolgt, könnte das CanG im Frühling in Kraft treten. Die Reaktion auf diese Ankündigung ist verhalten, sowohl inhaltlich als auch aufgrund der Vorsicht vor möglichen Enttäuschungen. Obwohl die positiven Änderungen erfreulich sind, bleibt das Gesetz restriktiv und mit bürokratischen Hürden und Fallstricken versehen.

Es ist weiterhin unklar, ob sich an anderen wichtigen Punkten etwas geändert hat, insbesondere im Hinblick auf den medizinischen Nutzen von Cannabis. Die Frage, ob Patienten von den Abstandsregeln ausgenommen sind, ist für viele von großer Bedeutung. Informationen darüber stehen noch aus.

Ebenso bleibt die Frage nach der Situation von Patienten im Straßenverkehr offen. Wird ihre Position bezüglich behördlicher Schikane gestärkt oder müssen sie weiterhin um ihre Fahrerlaubnis und möglicherweise ihre Existenz fürchten?

Update (22.03.2024) Cannabislegalisierung ist durch den Bundesrat

Die Cannabislegalisierung steht bevor: Das Projekt hat die Hürde des Bundesrats genommen. Bis zum Schluss blieb offen, ob die Länderkammer das Vorhaben der Ampelkoalition in den Vermittlungsausschuss überweisen würde – was möglicherweise zu Verzögerungen führen könnte.

Die Legalisierung von Cannabis ist auf dem Vormarsch: Trotz einiger Widerstände seitens einiger Bundesländer hat der Bundesrat das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz gebilligt. Dies ebnet den Weg für die Erlaubnis von Besitz und Anbau von Cannabis unter bestimmten Vorgaben ab dem 1. April für Volljährige.

Die Genehmigung dieser Legalisierung erfolgte nach einem langwierigen Streit, bei dem insbesondere die von der Union geführten Länder Bedenken äußerten. Bis zuletzt war unklar, ob die Länderkammer das Gesetz an einen Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag überweisen würde. Jedoch konnte die erforderliche Mehrheit von mindestens 35 der insgesamt 69 Stimmen im Plenum nicht erreicht werden. Ein solches Vermittlungsverfahren hätte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögert und möglicherweise weitere Änderungen zur Folge gehabt.

Die Neuausrichtung der Drogenpolitik steht somit kurz bevor: Bereits in wenigen Tagen, am Ostermontag, soll das Gesetz in Kraft treten, nachdem es von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet und offiziell verkündet wurde.

 

Das Gesetz umfasst verschiedene zentrale Punkte:

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum soll grundsätzlich für Erwachsene ab 18 Jahren legalisiert werden.

  • Innerhalb der eigenen Wohnung sollen Erwachsene bis zu drei lebende Cannabispflanzen besitzen dürfen sowie bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum.

  • Das Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und deren unmittelbarer Umgebung, konkret innerhalb eines Radius von 100 Metern um den Eingang, verboten sein.

  • Das Gesetz erlaubt auch die Bildung nicht-kommerzieller »Anbauvereinigungen« für Volljährige, in denen bis zu 500 Mitglieder mit Wohnsitz im Inland gemeinschaftlich Cannabis anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben können. Dabei darf die Menge pro Mitglied und Monat höchstens 50 Gramm betragen.

  • Eine erste Bewertung der Auswirkungen des Gesetzes auf den Kinder- und Jugendschutz soll spätestens 18 Monate nach seinem Inkrafttreten vorgelegt werden.

Buchtipp

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