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Nach der Legalisierung von Cannabis: Welche THC-Grenzwerte sind beim Autofahren zu beachten?

Nach der Legalisierung von Cannabis: Welche THC-Grenzwerte sind beim Autofahren zu beachten?

Die Legalisierung von Cannabis ist nun in Deutschland in Kraft. Welche THC-Grenzwerte sind beim Autofahren zu beachten? Diese Informationen sind für Autofahrer wichtig.

Seit dem 1. April 2024 gilt in Deutschland eine Teillegalisierung von Cannabis. Trotzdem besteht die Gefahr, bestraft zu werden, wenn du am Vorabend Cannabis konsumiert und dann Auto fährst. Es wird noch darüber diskutiert, wie man am besten mit Cannabis am Steuer umgeht. In diesem Text erfährst Du, was zur geplanten THC-Grenze und dem aktuellen Vorschlag des ADAC gesagt wird.

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Cannabis-Legalisierung: Das gilt für Autofahrer

In Deutschland hat das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen rechtliche Konsequenzen: Personen, die mit einem zu hohen Alkoholpegel erwischt werden, riskieren Strafen. Ebenso müssen Fahrer, die unter dem Einfluss von Cannabis stehen, mit Bußgeldern und dem Entzug ihres Führerscheins rechnen. Obwohl Cannabis nun legal ist, besteht noch Klärungsbedarf bezüglich des THC-Grenzwerts.

Im Rahmen von Karl Lauterbachs neuem Cannabisgesetz, das am 1. April in Kraft treten soll, wurde auch ein neuer THC-Grenzwert für das Autofahren angekündigt. Das Bundesverkehrsministerium hat nun bekannt gegeben, was eine unabhängige Expertengruppe vorschlägt. Dabei geht es nicht nur um einen Grenzwert.

Der Vorschlag besagt: Wer in Zukunft mit einem THC-Gehalt von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum am Steuer erwischt wird, verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz und riskiert seinen Führerschein. Dies markiert eine beträchtliche Erhöhung, da der bisherige Richtwert für Cannabis am Steuer bei einem Nanogramm lag. Das Bundesverkehrsministerium kommentiert den vorgeschlagenen Grenzwert wie folgt: "Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht unwahrscheinlich, liegt jedoch deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein generelles Unfallrisiko besteht." Dieser Wert entspricht in Bezug auf das Risiko etwa einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille.

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Cannabis-Grenzwert fürs Autofahren erhöht – aber Nulltoleranz bei Mischkonsum

Experten sind der Meinung, dass bald am Steuer keine Promille mehr erlaubt sein soll, wenn gleichzeitig Cannabis konsumiert wurde. Die Gefahr, die von einem Mischkonsum beider Substanzen ausgeht, sei zu hoch. Es wird empfohlen, für Personen, die Cannabis konsumieren, ein absolutes Alkoholverbot am Steuer gemäß § 24c StVG einzuführen.

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Buchtipp

Höhere Grenze sogt dafür, dass nur ernsthafte Verstöße bestraft werden

Gemäß den Experten bietet die höhere Grenze im Vergleich zum alten Wert den Vorteil, dass "nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabiskonsum zeitlich mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs in Verbindung steht und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung möglich ist". Das Bundesverkehrsministerium erklärt, dass THC im Blutserum selbst bei regelmäßigem Konsum noch mehrere Tage nach dem letzten Konsum nachweisbar ist.

Um den empfohlenen Grenzwert einzuführen, ist eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, konkret § 24a, erforderlich. Die höhere Grenze wird daher nicht bereits zum Beginn der teilweisen Cannabis-Legalisierung am Ostermontag (1. April) in Kraft treten.

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Zusammenfassung

Experten empfehlen eine Anhebung des THC-Grenzwerts für das Autofahren im Zuge des neuen Cannabisgesetzes von Karl Lauterbach. Das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen, dass Fahrer mit einem THC-Gehalt von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum gegen das Straßenverkehrsgesetz verstoßen und ihren Führerschein riskieren. Diese Grenze entspricht etwa 0,2 Promille. Zusätzlich wird vorgeschlagen, dass bei gleichzeitigem Konsum von Cannabis und Alkohol eine nulltolerante Regelung am Steuer eingeführt wird. Die höhere Grenze ermöglicht es, nur Fahrer zu sanktionieren, bei denen der Cannabiskonsum in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Autofahren steht und eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung möglich ist. Die Einführung des empfohlenen Grenzwerts erfordert eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, § 24a, und wird daher nicht sofort mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis am Ostermontag (1. April) in Kraft treten.

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